EEG-Vergütung 2026 im Detail
Der Staat garantiert Ihnen für jeden ins Netz eingespeisten kWh-Solarstrom eine feste Vergütung — über 20 Jahre. Wie das funktioniert und was Sie beachten müssen.
Aktuelle Vergütungssätze (Stand 2026)
| Anlagengröße | Volleinspeisung | Überschusseinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 8,20 ct/kWh | 7,10 ct/kWh |
| 10 – 40 kWp | 7,10 ct/kWh | 6,15 ct/kWh |
| 40 – 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 5,05 ct/kWh |
Wichtig: Die Sätze sinken alle 6 Monate um jeweils 1 % (Degressionsstufen). Wer 2026 anmeldet, sichert sich den heutigen Satz für 20 Jahre.
Volleinspeisung vs. Überschusseinspeisung
Volleinspeisung (höher vergütet)
Der gesamte Solarstrom fließt ins Netz. Ihr Verbrauch läuft weiter über Netzstrom. Sinnvoll wenn: Sie tagsüber wenig zuhause sind und keinen Speicher haben.
Überschusseinspeisung (Standard)
Sie verbrauchen den Solarstrom zuerst selbst, nur der Überschuss geht ins Netz. Sinnvoll wenn: Sie tagsüber zuhause sind, E-Auto/Wärmepumpe/Speicher haben. Der Eigenverbrauch spart 30 – 35 ct/kWh Netzstrom — mehr als die Vergütung.
Beispielrechnung 8-kWp-Anlage in Mitteldeutschland
- Jahresertrag: 8.000 kWh
- Eigenverbrauch mit 6-kWh-Speicher: 4.800 kWh (60 %) — ersparter Netzstrom: 1.680 € (bei 35 ct/kWh)
- Einspeisung: 3.200 kWh × 7,10 ct = 227 €
- Jahresersparnis gesamt: ~1.907 €
Anmeldung
Die Anmeldung übernimmt der Solar-Fachbetrieb:
- Netzbetreiber-Anmeldung (Wechselrichter-Zulassung)
- Marktstammdatenregister (MaStR) — Anlagenkennung
- EEG-Vergütungsvertrag mit dem lokalen Netzbetreiber
Ab dem ersten kWh Einspeisung läuft die 20-Jahres-Garantie.
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