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Förderung & Zuschüsse für Photovoltaik

Für Photovoltaik und Stromspeicher gibt es mehrere Förder- und Steuervorteile. Höhe und Bedingungen hängen von Zeitpunkt, Anlage und Finanzierung ab – wir nennen daher keine Pauschalbeträge, sondern die offiziellen Quellen.

KfW-Kredit 270

Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard" ist ein zinsgünstiger Förderkredit (kein Zuschuss) für Photovoltaik-Anlagen und Speicher. Konditionen und Höchstbeträge legt die KfW fest.

KfW-Programm 270 (offizielle Seite)

EEG-Einspeisevergütung

Für den ins Netz eingespeisten Strom gibt es eine gesetzliche Vergütung nach dem EEG. Die Sätze hängen von Inbetriebnahmezeitpunkt, Anlagenart und Leistung ab und ändern sich regelmäßig.

Aktuelle EEG-Fördersätze (Bundesnetzagentur)

0 % Mehrwertsteuer

Auf die Lieferung und Installation vieler privater PV-Anlagen fällt seit 2023 ein Nullsteuersatz an (0 % Umsatzsteuer). Ob Ihre Anlage darunter fällt, klärt der Fachbetrieb bzw. Ihr Steuerberater.

BMF-FAQ zum Nullsteuersatz

Regionale Programme

Zusätzlich gibt es teils Länder- und Kommunalprogramme (z. B. für Speicher). Diese ändern sich häufig – ein regionaler Fachbetrieb kennt die aktuell verfügbaren Töpfe.

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