Förderung & Zuschüsse für Photovoltaik
Für Photovoltaik und Stromspeicher gibt es mehrere Förder- und Steuervorteile. Höhe und Bedingungen hängen von Zeitpunkt, Anlage und Finanzierung ab – wir nennen daher keine Pauschalbeträge, sondern die offiziellen Quellen.
KfW-Kredit 270
Das KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard" ist ein zinsgünstiger Förderkredit (kein Zuschuss) für Photovoltaik-Anlagen und Speicher. Konditionen und Höchstbeträge legt die KfW fest.
KfW-Programm 270 (offizielle Seite)
EEG-Einspeisevergütung
Für den ins Netz eingespeisten Strom gibt es eine gesetzliche Vergütung nach dem EEG. Die Sätze hängen von Inbetriebnahmezeitpunkt, Anlagenart und Leistung ab und ändern sich regelmäßig.
Aktuelle EEG-Fördersätze (Bundesnetzagentur)
0 % Mehrwertsteuer
Auf die Lieferung und Installation vieler privater PV-Anlagen fällt seit 2023 ein Nullsteuersatz an (0 % Umsatzsteuer). Ob Ihre Anlage darunter fällt, klärt der Fachbetrieb bzw. Ihr Steuerberater.
Regionale Programme
Zusätzlich gibt es teils Länder- und Kommunalprogramme (z. B. für Speicher). Diese ändern sich häufig – ein regionaler Fachbetrieb kennt die aktuell verfügbaren Töpfe.
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